Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tipsy Lobster Catering – Hamburg
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Tipsy Lobster (nachfolgend „Caterer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Ein Onlinehandel oder Bestellmöglichkeit über eine Website besteht nicht; Bestellungen erfolgen ausschließlich über individuelle Kommunikation (z. B. per E-Mail, Telefon oder schriftlich).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Catering-Leistungen, Lieferung von Speisen und Getränken, Servicepersonal sowie die mietweise Überlassung von Equipment (z. B. Geschirr, Gläser, Besteck, Mobiliar, Technik).
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Caterer stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Caterers sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt und der Caterer die Annahme ebenfalls in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.4 Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Caterer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
3.3 Der Caterer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
3.4 Der Caterer ist berechtigt, einzelne Zutaten oder Produkte durch gleichwertige Produkte zu ersetzen, sofern dies aus Gründen der Verfügbarkeit erforderlich ist und die Leistung in Qualität und Preis gleichwertig bleibt. Allergene, Unverträglichkeiten sowie besondere Ernährungsformen sind vom Auftraggeber spätestens bei Auftragserteilung mitzuteilen.
4. Preise und Mehrwertsteuer
4.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro.
4.2 Gegenüber Unternehmern gelten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.3 Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuersatz.
4.4 Preisänderungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, Teilnehmerzahländerungen, behördlicher Auflagen oder zusätzlicher Leistungen bleiben vorbehalten und werden gesondert berechnet.
5. Teilnehmerzahl / Mengenplanung
5.1 Eine vorläufige Teilnehmerzahl ist bei Angebotsanfrage anzugeben.
5.2 Die endgültige Teilnehmerzahl („Garantiezahl“) ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Diese Zahl ist abrechnungsrelevant.
5.3 Erhöht sich die tatsächliche Teilnehmerzahl kurzfristig, wird der Caterer nach Möglichkeit zusätzliche Leistungen erbringen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Mehrleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
5.4 Reduziert sich die Teilnehmerzahl nach Mitteilung der Garantiezahl, bleibt die Garantiezahl abrechnungsrelevant.
6. Lieferung, Aufbau und Veranstaltungsort
6.1 Lieferzeiten und Aufbauzeiten werden individuell vereinbart. Der Caterer ist berechtigt, eine angemessene Toleranzzeit von bis zu 60 Minuten zu beanspruchen, sofern Verzögerungen auf Verkehr, Wetter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
6.2 Der Auftraggeber hat alle Besonderheiten des Veranstaltungsortes (z. B. Baustellen, Sperrungen, lange Transportwege, fehlende Aufzüge, Treppen ab dem 3. Stock) rechtzeitig mitzuteilen.
6.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Caterer am Veranstaltungsort Zugang zu Ladezonen, Parkmöglichkeiten sowie ausreichend Platz für Aufbau und Vorbereitung erhält.
6.4 Erforderliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung, Sperrungen, Lärmschutz) sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Strom, Wasser, Hygiene)
7.1 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten eine ausreichende Stromversorgung (inkl. Absicherung) sowie – falls erforderlich – Wasseranschlüsse zur Verfügung.
7.2 Schäden oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Infrastruktur (Strom, Wasser, Zugänge) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.3 Sofern Kühlmöglichkeiten, Lagerflächen oder Kücheninfrastruktur vom Auftraggeber gestellt werden, hat dieser die hygienischen und technischen Voraussetzungen zu gewährleisten.
8. Gefahrübergang und Abnahme
8.1 Bei Lieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Übergabe am Veranstaltungsort auf den Auftraggeber über.
8.2 Erfolgt die Abholung durch den Auftraggeber, geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über.
8.3 Bei Mietgegenständen geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über und endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Der Caterer ist berechtigt, nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Netto- bzw. Bruttoauftragswertes (je nach Kundengruppe) zu verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig.
9.2 Die Restzahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Veranstaltungsbeginn fällig.
9.3 Bei kurzfristigen Aufträgen (weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltung) ist der Gesamtbetrag sofort nach Rechnungsstellung fällig.
9.4 Nachberechnungen (z. B. Mehrstunden, zusätzliche Teilnehmer, Zusatzleistungen, Schäden, Bruch/Verlust) können bis 14 Tage nach Veranstaltungsende gestellt werden und sind innerhalb von 7 Tagen fällig.
9.5 Der Caterer ist berechtigt, bei Neukunden oder erhöhtem Ausfallrisiko eine Vorauszahlung von bis zu 100 % zu verlangen.
9.6 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Caterer berechtigt, Verzugszinsen gemäß §§ 288 ff. BGB zu berechnen. Für jede Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € berechnet werden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.7 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Stornierung / Rücktritt / Verschiebung
10.1 Der Auftraggeber kann bis Veranstaltungsbeginn jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts ist der Caterer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
10.2 Die Stornierungskosten betragen – bezogen auf den vereinbarten Gesamtauftragswert (inkl. Service, Logistik, Mietequipment) – wie folgt:
a) bis 60 Kalendertage vor Veranstaltung: 25 %
b) 59 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung: 50 %
c) 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltung: 80 %
d) 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltung: 90 %
e) weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltung oder Nichterscheinen: 100 %
10.3 Die Stornierungskosten gelten entsprechend bei Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Mitteilung der Garantiezahl.
10.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Caterer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Caterer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
10.5 Verschiebung: Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, gelten folgende Regelungen:
a) Verschiebung bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung: keine Stornogebühr, bereits geleistete Zahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
b) Verschiebung 29 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltung: 50 % des Auftragswertes werden sofort fällig; hiervon werden 25 % auf den neuen Termin angerechnet.
c) Verschiebung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltung: 100 % des Auftragswertes werden fällig; hiervon werden 30 % auf einen Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten angerechnet.
10.6 Höhere Gewalt: Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemieauflagen, Streik, Krieg) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entstandene, nachweisbare Kosten (z. B. Wareneinsatz, gebuchte Fremdleistungen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
11. Nichtabholung / Unzustellbarkeit
11.1 Wird vereinbarte Ware nicht abgenommen oder kann sie aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. falsche Adresse, fehlender Zugang), nicht zugestellt werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
11.2 Der Caterer ist berechtigt, zusätzliche Aufwendungen (z. B. Wartezeiten, Rücktransport, Entsorgung) in Rechnung zu stellen.
12. Miet-Equipment, Bruch und Verlust
12.1 Mietgegenstände bleiben Eigentum des Caterers.
12.2 Der Auftraggeber haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl, Bruch und Beschädigungen, soweit diese nicht durch den Caterer verursacht wurden.
12.3 Fehlmengen und Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
12.4 Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei verspäteter Rückgabe ist der Caterer berechtigt, zusätzliche Miettage sowie entstehende Mehraufwände zu berechnen.
13. Speisenmitnahme / Lebensmittelsicherheit
13.1 Nach Übergabe der Speisen liegt die Verantwortung für Lagerung, Kühlung und Verbrauch beim Auftraggeber.
13.2 Für Speisen, die vom Auftraggeber oder Gästen mitgenommen werden, übernimmt der Caterer nach Veranstaltungsende keine Haftung.
13.3 Der Caterer weist darauf hin, dass warme Speisen nur bei Einhaltung geeigneter Temperaturbedingungen sicher verzehrt werden können und kühlpflichtige Speisen unverzüglich zu kühlen sind.
14. Haftung
14.1 Der Caterer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Caterer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden am Veranstaltungsort (Gebäude, Inventar, Außenflächen), die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
15. Datenschutz
15.1 Der Caterer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.
15.2 Weitere Informationen sind in den Datenschutzhinweisen des Caterers einsehbar.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
